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Mengenbetrieb

Ab etwa dem zehnten Vorgang zählt nicht mehr der Vorgang, sondern die Struktur.

Ein einzelner Zulassungsantrag ist schnell erfasst. Was im Mengenbetrieb entscheidet, ist etwas anderes: Wem gehört der Vorgang, wer darf ihn einreichen, wo steht er gerade und wer bezahlt ihn. Diese vier Fragen strukturieren einen Geschäftskundenzugang — nicht die Zahl der Formularfelder.

Die vier Fragen

Wem gehört der Vorgang?
Standorte, Gesellschaften oder Auftraggeber werden als eigene Mandanten geführt. Jeder Vorgang trägt seine Zuordnung dauerhaft mit — das ist die Grundlage für Auswertung, Weiterberechnung und für die Frage, wessen Vollmacht gilt.
Wer darf ihn einreichen?
Im Betrieb erfassen oft andere Personen als die, die freigeben. Rollen trennen Erfassung, Freigabe und Einsicht, sodass Auszubildende oder Servicekräfte vorbereiten können, ohne einreichen zu dürfen.
Wo steht er gerade?
Jeder Vorgang trägt einen Status — erfasst, unterschriftsreif, eingereicht, entschieden. Statt Rückfragen bei der Behörde sehen Sie den Stand im Portal; Rückmeldungen der Zulassungsstelle laufen dort ein.
Wer bezahlt ihn?
Abgerechnet wird je eingereichtem Vorgang — Pay per Use, ohne Grundgebühr und ohne Mindestabnahme. Die amtlichen Gebühren stehen als eigene Position auf der Rechnung, damit Sie sie unverändert weiterreichen können.
Abrechnung

Pay per Use — was das im Bestand praktisch heißt

Das Modell ist bewusst schlank gehalten: keine Grundgebühr, keine Softwarepauschale, keine Jahresgebühr, keine Laufzeit, keine Mindestabnahme. Bezahlt wird, was eingereicht wurde.

  • Ein Monat ohne Vorgänge kostet nichts — relevant für saisonale Bestände und für Betriebe mit starken Schwankungen.
  • Die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde geben wir ohne Aufschlag weiter und weisen sie getrennt aus.
  • Die Abrechnung lässt sich je Mandant oder gebündelt aufsetzen, je nachdem, wie Ihre Kostenstellen geschnitten sind.
  • Konditionen richten sich nach dem Volumen und werden individuell vereinbart — deshalb nennt diese Seite keine Beträge.

Was das Modell nicht leistet

Pay per Use bedeutet nicht, dass ein zurückgewiesener Vorgang kostenlos wäre: Weist die Behörde einen Antrag ab, ist er eingereicht — und muss nach der Korrektur erneut eingereicht werden. Deshalb prüft das Portal Vollständigkeit und Format, bevor etwas an die Behörde geht.

Einrichtung

Was beim Start festgelegt wird

  1. Mandantenschnitt. Ein Mandant je Standort, je Gesellschaft oder je Auftraggeber — das entscheidet, wie später ausgewertet und abgerechnet wird und lässt sich nachträglich nur mit Aufwand ändern.
  2. Rollen und Zugänge. Wer erfasst, wer gibt frei, wer sieht nur. Für Betriebe mit wechselndem Personal empfiehlt sich eine schmale Freigaberolle.
  3. Vollmachtsweg. Bei eigenem Bestand zeichnet Ihr Betrieb selbst. Lassen Sie für Dritte zu, wird der Weg der digitalen Vollmacht festgelegt.
  4. Abrechnungsschnitt. Sammelrechnung je Mandant oder eine Rechnung für den ganzen Betrieb, mit amtlichen Gebühren als eigener Position.
Kurz beantwortet

Fragen zum Mengenbetrieb

Gibt es eine Schnittstelle zu unserem Dealer-Management-System?

Das klären wir im Einzelfall — je nach System und Volumen. Die Standardnutzung läuft über das AntragsPortal im Browser; eine Anbindung ist kein Bestandteil des Standardzugangs. Sprechen Sie uns mit Ihrem System und Ihrer Mengenschätzung an.

Was passiert bei einer Rückweisung durch die Behörde?

Der Vorgang bekommt einen entsprechenden Status mit dem Grund der Behörde. Sie korrigieren und reichen erneut ein. Die häufigsten Ursachen sind unvollständige Nachweise, abgelaufene eVB und eine nicht mehr gültige Hauptuntersuchung — alle drei fängt die Vorprüfung im Portal ab, bevor eingereicht wird.

Können mehrere Mitarbeitende gleichzeitig arbeiten?

Ja. Zugänge werden je Person vergeben, nicht je Betrieb — das ist auch aus Nachweisgründen sinnvoll, weil jeder Vorgang seinem Bearbeiter zugeordnet bleibt.

Wie lange bleiben Vorgänge einsehbar?

Vorgänge und die zugehörigen Belege bleiben im Portal abrufbar; für Ihre eigene Aufbewahrung gelten die handels- und steuerrechtlichen Fristen. Wie lange Sie welchen Beleg vorhalten müssen, steht auf online-zulassung.net.

Hinweis: Diese Seite beschreibt das Betriebsmodell, keine Konditionen. Beträge und Rabattstufen vereinbaren wir individuell nach Volumen. Stand: 20. August 2026.

Reden wir über Ihre Stückzahlen.

Für Zulassungsdienste, Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler richten wir den Zugang zum AntragsPortal ein, legen Ihre Standorte oder Auftraggeber als Mandanten an und stimmen die Abrechnung auf Ihr Volumen ab. Pay per Use — ohne Grundgebühr und ohne Mindestabnahme.

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